Zuckermarkt

Eingeführt zur Sicherung der Selbstversorgung mit Zucker innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft bei gleichzeitiger Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen, regelte die Zuckermarktordnung fast 50 Jahre lang die Erzeugung und den Handel mit Zucker innerhalb Europas.

Auf Basis der Verordnung Nr.1009/67/EWG ist im Jahr 1968 ein Regelwerk zur gemeinsamen Marktorganisation für Zucker in Kraft getreten. Im wesentlichen werden im Rahmen der Zuckermarktordnung die vier Instrumente Produktionsquoten, Garantiepreise, Exportsubventionen und Außenhandelsschutz genutzt. Dadurch sollten neben der Selbstversorgung mit Zucker, auch eine Entkopplung der Binnenpreise vom Weltmarkt sowie die Sicherung und Stabilisierung der Einkommen für die Landwirtschaft erreicht werden.

Als erster Schritt zu einer Abschaffung der Marktordnung für Zucker, erfolgte die umfangreichste Reform des Systems im Jahr 2005. Das Regelwerk zur Marktorganisation wurde auch vorher stetig verändert und an neue Erfordernisse angepasst, hatte jedoch in seinen Grundzügen bis zum 30.10.2017 bestand. Im Rahmen einer Reform der gemeinsamen Agrarpolitik wurde im Jahr 2013 ein Auslaufen der bestehenden Zuckermarktordnung beschlossen. Bis auf den Außenschutz fallen damit die meisten Instrumente zur Marktregulierung weg. Seither müssen sich die europäischen Zuckerunternehmen und damit auch die Zuckerrübenanbauer deutlich intensiver mit den Einflüßen des Weltmarktes auseinandersetzen.

Leider herscht auf dem Weltmarkt kein fairer und freier Handel. Die meisten Zuckerproduzenten schützen ihre heimische Zuckerwirtschaft durch verschiedenste Maßnahmen. Nach den jüngsten Reformen gehört der europäische Zuckermarkt zu einem der am wenigsten regulierten weltweit. Die Verzerrungen als Folge weiterhin bestehender Schutzmaßnahmen anderer Länder wirken sich daher auch auf die deutschen Zuckerrübenanbauer negativ aus.